Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s

Allgemeine Hinweise

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen unter den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung verbindlich. Jede Abweichung von diesen Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag mit uns sind nicht übertragbar. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dieses gilt auch, wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertragsabschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandbücher, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Gestalterische oder produkttechnische Abweichungen von Beschreibungen oder Abbildungen sind möglich. Der Kunde kann aus solchen Abweichungen uns gegenüber keine Rechte ableiten. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, ersatzweise des Lieferscheins erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Später eingehende, nicht befriedigende Auskünfte berechtigen uns vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. Durch Vertreter vermittelte Geschäfte sowie mündlich oder fernmündlich getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Alle Leistungsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstiges diesbezügliches sind Näherungswerte und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Bestellung und seiner Angaben. Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Zugang auf Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu reklamieren.

 

2. Preise

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise,  verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt. Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer oder Preis- bzw. Druckfehler bleiben vorbehalten. Bisherige Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Steuern bis zum Lieferungstag ändern.

 

3. Lieferung

Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Soweit Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommen wir ohne schriftliche Mahnung des Kunden nicht in Verzug. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass sämtliche vom Kunden zu liefernde Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt wie auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dieses gilt nicht, wenn wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr oder ähnlicher Ereignisse, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer oder ähnliches zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % , insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung und statt der Leistung, die über vorgenannte Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften: eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktrete, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistungen besteht.

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben, jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden auf max. 25 % des Netto-Auftragswertes desjenigen Teil der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

Uns bleibt vorbehalten, den Anfall eines niedrigeren Schadens nachzuweisen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrage bleibt unberührt. Die Beschränkung unserer Haftung im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Lieferung von Produkten erfolgt direkt zum Kunden. Auf Verlangen des Kunden werden die Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, sind wir berechtigt, die Art der Versendung insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung, selbst zu bestimmen.

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet. Bei Versendung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und / oder der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, wo werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Nett-Rechnungsbetrages, für den Monat berechnet.

 

4. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht in der Auftragbestätigung und / oder Rechnung anders vereinbart ist.  Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Befindet sich der Kund in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins bei Verbrauchern jährlich 5 % – Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nichtverbrauchern jährlich 8 % – Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, § 247 BGB. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen. Wir behalten uns vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, steht uns das Recht zu, weitere Leistungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis, zu denen wir uns verpflichtet haben, vorläufig einzustellen bzw. zurück zu halten und sämtliche ausstehenden Beträge aus diesem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen sind in diesem Falle für uns hinfällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises hierauf bedarf.

In begründeten Fällen sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt werden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund er die Zahlung zurückhält, oder auf dem selben Vertragverhältnis beruht und entweder rechtskräftig oder von uns anerkannt ist.

 

5. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und dies unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung, uns gegenüber schriftlich zu rügen.

Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der jeweiligen Rüge. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.

Die Frist für die Sachmängelhaftung beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

Wir sind nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder Lieferung mängelfreier Ware zu beheben.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Beschaffenheit, z. B. geringfügigen Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen, bei nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Stellt sich heraus, dass vom Kunden angeforderte und von uns erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung unseres Hauses erforderlich wurde, so hat der Kunde diese Leistung zu vergüten und die uns entstandenen Kosten zu tragen.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

6. Haftung

Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruht, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

Gleiches gilt bei Eingreifen der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Unsere Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine der oben ausgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde, bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Unsere Haftung ist bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragsverpflichtungen auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftversicherung beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten und unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde kann jedoch die Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

 

Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:   

  1. a) Die gelieferter Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer  Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.   
  2. b) Die Befugnis des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Anwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf unsere erste Anforderungen hin, die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.   
  3. c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderung ist unzulässig.  
  4. d) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.  
  5. e) Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.   
  6. f) Der Käufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.
  7. g) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir unsere einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung mit aufnehmen und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.  
  8. h) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.  
  9. i) Pfändungen sind uns  unter Angabe des Pfandgläubigers sofort mitzuteilen.  
  10. k) Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns  eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.  
  11. l) Sofern aus früheren Lieferungen noch Ware, an denen der Käufer bereits Eigentum erworben hat, vorhanden ist, überträgt der Käufer das Eigentum an uns zurück, sobald aus unseren, nachfolgenden Lieferungen neue Forderungen entstehen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt entsprechend 6 a.

Sollten wir im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingehen, z.B. Scheckzahlung, so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen bis wir aus diesen Verbindlichkeiten freigestellt sind.

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormens des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CSIG).

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, gilt Siegen als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass der Kund keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Andernfalls greifen die gesetzlichen Bestimmungen.